1. Alle Bogenschützen haben sich vor der Parcoursbenutzung anzumelden und im Parcoursbuch ein- und auszutragen. Minderjährige Bogenschützen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Volljährigen benutzen. Eine Parcoursbenutzung ohne vollständige Anmeldung wird als Sachbeschädigung gem. §303StGB betrachtet. Die Parcoursbenutzung ist nur während der hellen Tagestunden erlaubt.
  2. Mit der Parcoursbenutzung erkennt der Bogenschütze die Parcoursordnung der Eresburger Bogenschützen e.V. für den Parcours an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.  Alle Bogenschützen müssen im Besitz einer gültigen privaten Haftpflichtversicherung sein.
  3. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Haftungsausschluss wird von jedem Bogenschützen mit der Benutzung anerkannt. Grundstückseigentümer und Parcoursbetreiber haften nicht für Schäden an Personen oder Sachen, die durch den Schützen selbst oder durch Andere und / oder Umwelteinflüsse verursacht werden.
  4. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln und Parcoursordnung selbst verantwortlich. Zuwiderhandlungen gegen die Parcoursordnung können zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände führen!
  5. Es sind alle Bogenarten bis zu einem Zuggewicht von 60lbs zugelassen. Armbrüste und Blasrohre sind verboten.
  6. Zum Schießen sind nur Pfeile mit Feld- und Kugelspitzen zugelassen. Das Benutzen oder Mitführen von Jagdspitzen / Bodkins etc. ist verboten.
  7. Nach max. 2 Treffern ist das Schießen auf dieses Ziel zu beenden.  Das “Leeren“ des Köchers wird ausdrücklich untersagt. Zum Üben stehen Einschießscheiben im Bogendorf bereit.
  8. Beim Abschuss kann von den Abschusspflöcken abgewichen werden, wenn die Linie zum Ziel eingehalten wird und keine Gefahr besteht. Das Begehen des Parcours ist nur in der vorgegebenen Richtung zulässig.
  9. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung der Scheibe ausgezogen werden. Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens (alle Stilarten) darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen.
  10. Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Schütze hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Es ist verboten, senkrecht in die Höhe zu schießen, da der Pfeilflug und der Auftreffpunkt des Pfeils nicht kontrollierbar sind! Das Zielen auf Mensch oder Tier führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände!
  11. Werden Pfeile neben oder hinter der Scheibe gesucht, so ist diese zu sichern (Bogen anlehnen o. ä.). So gekennzeichnete Scheiben dürfen nicht beschossen werden.
  12. Auf dem Parcours besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Es dürfen weder Abfall noch Pfeilreste zurückgelassen werden. Bäume und andere Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Die Ziele sind pfleglich zu behandeln, die Pfeile sind vorsichtig zu ziehen. Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu führen.
  13. Das Lagern und Campieren im Bereich des Bogendorfes ist nicht erlaubt. Grillen ist nur mit vorheriger Erlaubnis des Vereins zulässig.